Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich unsere nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer derzeit gültigen Fassung für alle jetzigen und künftigen Geschäfte zwischen dem der Rechnungssteller und Lieferant der TREYSSE GmbH Vermietung und Finanzierung und dem Kunden. Abweichungen und Nebenabsprachen, egal ob mündlich, schriftlich, persönlich oder per Email, werden nur mit schriftlicher Bestätigung von Treysse GmbH Vermietung und Finanzierung, oder der SCHILLING Wäschereitechnik GmbH, im folgenden textilpflegetechnik-mietservice.de genannt, anerkannt. Diese Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden. Die angebotenen Preise sind Nettopreise pro Monat, zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer.
Vertragsgegenstand: Der Inhalt des Mietvertrages bestimmt sich vorrangig nach dem Vertragstext, ergänzend nach diesen AGB. Im Fall widersprechender AGB des Vertragspartners gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Der Vermieter überlässt dem Mieter die in dem Vertrag (zu dem auch die Anlagen gehören) bezeichneten Gegenstände, die an dem bezeichneten Ort in der bezeichneten Weise zu verwenden sind. Eine Änderung, insbesondere ein Ortswechsel, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand gegen einen gleichwertigen Ersatzgegenstand zu tauschen.
Abbildungen und Angaben: Abbildungen, Zeichnungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur annähernd maßgebend. Sie stellen keine Beschaffenheitsangaben dar. An allen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dritten dürfen sie ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden, auf Verlangen sind sie an uns zurückzugeben.
Pflichten des Mieters: Der Mieter ist verpflichtet, die bestellten Waren wie vereinbart abzunehmen. Nimmt der Mieter die Ware nicht ab, sind wir berechtigt, nach erfolglos gesetzter Nachfrist von 3 Wochen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind wir berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. 30 % der Auftragssumme zu verlangen. Dem Mieter steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor. Es ist Sache des Mieters, für die Einhaltung der technischen Voraussetzungen und rechtlichen Bestimmungen zu sorgen, insbesondere bzgl. der Einfuhr, des Einbringens, Aufstellens, unmittelbaren Anschlusses (u.a. an ausreichende Ver- und Entsorgungseinrichtungen) und Betreibens der Liefergegenstände nebst Zubehör und Betriebsmitteln. Die hierdurch entstehenden Kosten einschließlich etwaiger Einfuhrabgaben (z.B. Zölle) gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand nur am vereinbarten Ort und bestimmungsgemäß einzusetzen und vor Überbeanspruchung zu schützen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen zu beachten und nur fachlich geschultes Personal einzusetzen. Der Mieter hat den Mietgegenstand auf eigene Kosten instandzuhalten, zu warten und zu pflegen, vorgeschriebene Untersuchungen durchführen zu lassen, sowie Reparaturen infolge normaler Abnutzung vorzunehmen. Diese Maßnahmen sind vom Mieter auf seine Kosten sach- und fachgerecht durchführen zu lassen. Dies gilt auch bei sonstigen Reparaturen, es sei denn, diese werden aufgrund eines Verschuldens des Vermieters erforderlich. Die erforderlichen Maßnahmen hat der Mieter unter Verwendung von Original-Ersatzteilen über den Vermieter zu veranlassen. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Veränderungen des Mietgegenstands vorzunehmen. Der Mieter darf Dritten keine Rechte an dem Gerät einräumen und Rechte aus dem Vertrag nicht abtreten.
Übergabe: Der Vermieter stellt den Mietgegenstand spätestens zu Beginn der Mietzeit, jedoch nicht vor erfolgter Zahlung (Eingang beim Vermieter) einer vereinbarten Mietsonderzahlung, am Lieferwerk, Lager oder Standort zur Abholung bereit. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mietgegenstand an den Sitz des Vermieters zurückzuliefern. Der Mieter hat dem Vermieter die Übergabe in ordnungsgemäßem Zustand schriftlich zu bestätigen. Der Transport und die Aufstellung erfolgen durch den Mieter auf seine Kosten, es sei denn, dies ist abweichend vereinbart. Die Inbetriebnahme erfolgt durch den Vermieter auf Kosten des Mieters an dem im Vertrag bezeichneten Ort. Über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme erstellen die Parteien ein Protokoll, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
Mietdauer: Der Vermieter garantiert nicht, dass der Mietgegenstand zum beabsichtigten Vertragsbeginn übergeben werden kann. Verzögert sich die Übergabe, ist als Beginn des Mietverhältnisses der 1. des Monats anzusehen, in dem der Mietgegenstand dem Mieter zur Abholung zur Verfügung gestellt wurde. Dem Mieter eingeräumte Verlängerungsoptionen sind von diesem spätestens 6 Monate vor Ablauf der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter auszuüben.
Preise: Die Miete versteht sich ohne Verlade- und Frachtkosten, sowie ohne Gestellung von Betriebsstoffen und Personal. Die Fracht- und Fuhrkosten sowie die Kosten für Verpackung, Montage, Inbetriebnahme, Versicherungen, Zölle und Einfuhrabgaben trägt der Mieter. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet.
Zahlungen: Zahlungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt, auch bei Zahlungen auf Scheck oder Wechsel durch den Bezogenen. Schecks und Wechsel werden nur nach Vereinbarung und nur zahlungshalber von uns angenommen; Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen gehen zu Lasten des Mieters, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Sie sind sofort zahlbar. Vom Mieter zur Deckung gegebene Schecks oder Wechsel können von uns auch zur Deckung von Ansprüchen aus der Rückabwicklung des Vertrages, zur Deckung von Schadensersatzansprüchen oder zum Ausgleich von Mietzinsforderungen verwendet werden. Unsere Vertreter dürfen nur unter Vorlage unserer schriftlichen Vollmacht kassieren. Sie sind nicht berechtigt, Zahlungsaufschub zu gewähren. Das Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Mieter nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zahlungen können nach unserer Wahl auf andere noch offen stehende Forderungen verrechnet werden. Stellt der Mieter seine Zahlungen ein, wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, oder kommt es zu einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters, sind wir berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Mängel des Mietgegenstandes: Äußerlich sichtbare Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt des Mietgegenstands am vertraglich vereinbarten Ort, schriftlich angezeigt werden. Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, muss der Mieter unverzüglich nach der Entdeckung dem Vermieter hiervon schriftlich Anzeige machen. Durch verspätete Anzeige entstehende Schäden hat der Mieter dem Vermieter zu erstatten. Bei nicht fristgerechter Anzeige stehen dem Mieter Gewährleistungsansprüche gegen den Vermieter nicht zu. Wegen durch den Vermieter zu vertretender Mängel der Mietsache steht diesem das Recht zur Reparatur oder nach seiner Wahl zur Lieferung eines Ersatzgegenstandes zu. Beruft sich der Mieter auf ein Recht zur Minderung, ist der Minderungsbetrag auf Verlangen des Vermieters auf ein Sperrkonto zu zahlen, über das nur beide Parteien gemeinsam verfügen können.
Verjährung: Alle Ansprüche des Mieters – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren spätestens in 1 Jahr. Die vorbenannte Frist beginnt mit Übergang der Gefahr des Liefergegenstandes. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
EDV-Programme: Wir behalten uns das ausschließliche Recht vor, die von uns gelieferten oder mitgelieferten EDV-Programme zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Dem Mieter ist Vervielfältigung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.
Unvorhergesehene Ereignisse: Im Falle nach Vertragsabschluss eingetretener unvorhergesehener Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr; Transportverzug, Betriebsstörung, Arbeiterausstand, Aussperrung, verspätete Anlieferung von Material, Nichtlieferung durch den vorgesehenen Lieferanten, Währungsverfall), sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf unser Unternehmen oder das Unternehmen unseres Lieferanten erheblich einwirken, und für den Fall sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, steht uns das Recht zu; ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Mieter Schadenersatzansprüche hat.
Auskünfte und Daten: Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der CREDITREFORM KG zusammen von der wie die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir ihren Namen und ihre Kontaktdaten an CREDITREFORM.
Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ansprüche sind auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Sach- und Preisgefahr: Der Mieter trägt während der Mietdauer die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und des Abhandenkommens des Mietgegenstandes. Gegen diese Gefahren hat er sich so weit wie möglich zu versichern.
Aufrechnung, Zurückbehaltung: Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen die Aufrechnung erklären oder sich insoweit auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen.
Übertragung: Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand an einen Dritten zu übertragen und die Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten. Der Mieter erklärt mit Unterzeichnung des Vertrages seine Zustimmung zu einer etwaigen späteren Vertragsübernahme auf Seite des Vermieters.
Schriftform: Erklärungen der Parteien in Hinblick auf den Bestand des Mietvertrages oder dessen Inhalt bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Rechtsstatut, Gerichtsstand: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn unser Besteller im Ausland ansässig ist. Die Anwendbarkeit des CISG ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, Klage auch am Sitz des Mieters zu erheben.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen resultierenden Streitigkeiten ist der Sitz der Treysse GmbH Vermietung und Finanzierung
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Diese steht Ihnen unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/ zur Verfügung.
Tel.: +49 (0) 36072-153977
Email: info@textilpflegetechnik-mietservice.de